Bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise

Die Ausstellung eines Energieausweises wurde erstmal am 01. Januar 2009 verpflichtend, wenn ein Wohngebäude vermietet, verkauft oder verpachtet wurde. Es wird unterschieden zwischen Bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen.

Grundsätzlich besteht die freie Wahl zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Ein Bedarfsausweis ist nur in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor
  • nach dem nachträglichen Dämmen der Fassade oder wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – hier müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Verbrauchsdaten aus drei Jahren vorliegen

Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Energiebedarf eines Gebäudes ermitteln, ohne das Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Dadurch wird der Bedarfsausweis deutlich aussagekräftiger.

Als Berechnungsgrundlage dienen unter anderem die beheizte Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Himmelsrichtung und der Standort des Gebäudes.

​Die Erstellung benötigt eine Datenaufnahme Vor-Ort.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Die Grundlage dafür sind die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre.

Die 3 Abrechnungsjahre müssen zusammenhängend sein und die letzte Abrechnungsperiode beinhalten.

Längere Leerstände werden zusätzlich berücksichtigt.

Sollten Sie Interesse an einer Ausstellung eines Energieausweises haben, so kontaktieren Sie uns einfach direkt oder per E-Mail. Um Ihnen eine zügige und passende Auskunft geben zu können, benötige ich eine kurze Beschreibung des Gebäudes sowie das Datum des Bauantrages und die Anzahl der Wohneinheiten.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!