Wärmebrückenberechnung

Als Wärmebrücken bezeichnet man kleinere Bereiche in der Gebäudehülle an denen im Winter lokal besonders viel Wärme verloren geht, z.B. Fensterlaibungen, Gebäudeaußenkanten und auskragende Balkonplatten. In diesen Bereichen entsteht innen oft Tauwasser oder Schimmel, weil die innere Bauteiloberfläche hier im Winter eine deutlich geringe Temperatur aufweist als die übrigen Bauteilflächen rund um. Durch Thermographie lassen sich Wärmebrücken leicht feststellen und bildlich darstellen.

Bei Energiebilanzberechnungen für GEG-Nachweise, Effizienz- oder Passivhausberechnungen sind die Wärmebrücken zu berücksichtigen. Bei geringerem Anforderungsniveau insbesondere im Altbau reicht oft ein pauschaler Ansatz. Bei Nachweisen für Neubauten, die gerade eben die gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß Energieeinsparverordnung einhalten, genügt in der Regel ein sogenannter „Gleichwertigkeitsnachweis“, bei dem nachgewiesen wird, dass ein Bauteilanschluss wärmebrückentechnisch mindestens so gut ist wie bestimmte Standarddetails, die in der DIN 4108 Beiblatt 2 aufgeführt sind. Bei hohen energetischen Anforderungen sind jedoch alle Wärmebrücken einzeln nachzuweisen. Die Einzelwerte dazu sind dann entweder Wärmebrückenkatalogen zu entnehmen oder es sind Einzelberechnungen durchzuführen.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Berechnung einzelner 2-dimensionaler Wärmebrücken
  • Detaillierter Wärmebrückennachweis mit Berechnung aller wesentlichen 2-dimensionelen Wärmebrücken eines Gebäudes
  • Gleichwertigkeitsnachweis

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